Elektronisches mautsystemerhebung

Grundlegende funktionsweise eines satellitengestützten mautsystems

Die grundlegenden rechte und pflichten von straßenbenutzern werden bestimmt im Gesetz Nr. 13/1997 (Gbl.), im Wortlaut der einschlägigen Folgevorschriften (anschl. nur noch als „Gesetz“ bezeichnet), wobei das gesetz, unter anderem hinsichtlich der maut vor allem die grundlegenden bedingungen für die bestimmung der höhe und zahlung der maut für die benutzung bestimmter straßen bestimmt, wie auch die rechte und pflichten des betreibers des elektronischen mautsystems, die berechtigungen, pflichten und konditionen des europaweiten mautdienstes, die pflichten des betreibers und lenkers eines fahrzeugs im elektronischen mautsystem, wie auch die kontrolle der mautzahlung.

Die nutzung einer straße, die mittels einer umsetzungsvorschrift bestimmt wird (und die mit einem verkehrszeichen der gebührenpflicht versehen ist) unterliegt einer gebühr (anschl. nur noch als „gebührenpflichtige Straße" bezeichnet).

Die vergebührung wird bestimmt in abhängigkeit vom fahrzeugtyp und der gefahrenen entfernung auf einer gebührenpflichtigen straße (anschl. nur noch als „maut" bezeichnet), wobei einer maut die nutzung einer gebührenpflichtigen straße mit einem straßenkraftfahrzeug mit mindestens vier rädern unterliegt, dessen zulässiges höchstgewicht 3,5 tonnen übersteigt (anschl. nur noch als „fahrzeug im elektronischen mautsystem" oder „fahrzeug“ bezeichnet).

Die mauthöhe wird ermittelt mithilfe des elektronischen mautsystems, welches ermöglicht vor allem die von den fahrzeugen auf gebührenpflichtigen straßen gefahrene entfernung zu bestimmen, die mautangaben, wie auch die mauterhebung und die kontrolle der mautzahlung zu erfassen (anschl. nur noch als „elektronisches mautsystem“ oder nur „EMS“ bezeichnet).

Bestandteil des elektronischen mautsystems ist die zugelassene elektronische vorrichtung, mit welcher das fahrzeug im elektronischen mautsystem (anschl. nur noch als „elektronische vorrichtung“ bezeichnet) ausgestattet sein muss. Diese elektronische vorrichtung wird auch als bordgerät bezeichnet.

Die elektronische vorrichtung ist nicht übertragbar und deren benutzung ist an ein konkretes im elektronischen mautsystem registriertes fahrzeug gebunden. Bestimmt wird die mauthöhe als multiplikationsprodukt der maut und der auf einer gebührenpflichtigen straße gefahrenen entfernung. Die mautsätze können unterschieden werden je nach emissionsklasse des fahrzeugs, der fahrzeugart, der achsenanzahl oder des fahrzeugzugs, der tageszeit, des tags oder der jahreszeit.

Der betrieb des elektronischen mautsystems und die mauterhebung werden sichergestellt vom verkehrsministerium der Tschechischen Republik (anschl. nur noch als „Verkehrsministerium“ bezeichnet). Das verkehrsministerium kann mit dem betrieb des elektronischen mautsystems und mit der mauterhebung eine vom verkehrsministerium eingerichtete organisation oder eine juristische person betrauen, bei welcher die gründerfunktion im namen des staates das verkehrsministerium aufgrund einer zustimmung der regierung Tschechischen Republik ausübt.

Mit hinsicht auf die abtretung sämtlicher rechte und pflichten im zusammenhang mit der erbringung umfassender leistungen des EMS betriebs aus der Tschechischen Republik – vom verkehrsministeriums an die straßen- und autobahnendirektion der Tschechischen Republik (anschl. nur noch als „DdSuA“ bezeichnet), ist jenes subjekt, welches die funktion des betreibers des elektronischen mautsystems im sinne des gesetzes ausübt — die DdSuA (anschl. nur noch als „betreiber des elektronischen mautsystems“ oder nur „betreiber" bezeichnet).

Technologie

Die satellitentechnologie der mauterhebung arbeitet nach dem prinzip der satellitennavigation, also der erfassung der fahrzeugposition mit hilfe der elektronischen vorrichtung (des bordgeräts) im fahrzeug mittels satelliten. Diese technologie der mauterhebung bietet maximale flexibilität des systems für die bewältigung des künftigen anstiegs des güterverkehrs und der erweiterung des straßennetzes. Das elektronische mautsystem nutzt elektronische hybridvorrichtungen, die in sich folgende technologien integrieren: 

  • die satellitengestützte technologie zur positionsbestimmung sammelt daten zur nutzung der mautabschnitte von straßen und autobahnen;
  • die GSM/GPRS-Technologie zur kommunikation innerhalb von mobilfunknetzen – dient für die Übertragung der angaben zwischen der elektronischen vorrichtung und weiteren untersystemen innerhalb des elektronischen mautsystems, durch die DSRC-mikrowellentechnik zur kommunikation auf kurze entfernungen – auf kurze entfernungen im rahmen der mauterhebungskontrolle;

Das satellitengestützte mautsystem ist vollständig zur Interoperabilität nicht nur mit den unmittelbar an die Tschechische Republik angrenzenden ländern vorbereitet, sondern erfüllt auch sämtliche anforderungen des Europäischen elektronischen mautdienstes basierend auf dem grundsatz „Ein Vertrag – eine elektronische vorrichtung – mehrere mautsysteme“. Dank der eingesetzten technologie kann dieses schnell und flexibel künftige Änderungen implementieren, wie auch die EU-Regeln für den bereich der europaweiten verkehrspolitik.

Funktionsweise des systems

Das elektronische mautsystem ist ein komplizierter EDV- u. kommunikationskomplex, der aus mehreren untergeordneten Informationssystemen und aus einer reihe spezifischer anwendungen besteht, welche sämtliche mit der mauterhebung und der kontrolle der mauterhebung verbundenen betriebprozesse sicherstellen. 
fahrzeuge, auf welche sich die mauterhebung erstreckt, müssen vor dem befahren mautpflichtiger abschnitte im elektronischen mautsystem registriert werden und gleichzeitig müssen diese mit einer korrekt installierten elektronischen vorrichtung versehen sein. Die elektronische vorrichtung wird an frachtführer gegen eine zu hinterlegende kaution verliehen. 

Die elektronische vorrichtung enthält aktuelle geographische daten über gebührenpflichtige straßen- und autobahnabschnitte und ermöglicht deren erfassung (ein sog. GEO-Model). Während der fahrt erfasst diese Informationen über die position des fahrzeugs mithilfe des globalen satelliten-navigationssystems und gleicht diese mit den im GEO-Model gespeicherten Daten ab. In dem moment, wo der algorithmus der elektronischen vorrichtung die fahrt des fahrzeugs über einen mautabschnitt erfasst, erstellt diese im einklang mit der gültigen gesetzeslage über diesen umstand einen eintrag, ein sog. mautereignis.

Mautereignisse werden mittels GSM/GPRS-Technologie an das zentrale EDV-System gesendet, wo aufgrund der angaben zur länge und zum typ des benutzten abschnitts und des entsprechenden mautsatzes für die jeweilige kraftfahrzeugkategorie — die mauthöhe berechnet wird.

Kontrolle der mauterhebung

Die mauterhebungskontrolle besorgt der systembetreiber in zusammenarbeit mit dem zoll. Die mikrowellentechnologie (DSRC) der elektronischen vorrichtung ermöglicht die kommunikation mit einem speziellen untersystem, welches die kontrolle der mauterhebung sicherstellt. Dieses gewährleistet auch die kontrolle der erfüllung der mautzahlpflicht und weiterer sich aus dem straßengesetz ergebender pflichten, die dokumentation von mautzwischenfällen und die bearbeitung von mautverstößen.

Kontrollstationen oder streifenfahrzeuge erstellen einen eintrag über die durchfahrt des fahrzeugs, welcher angaben aus der elektronischen vorrichtung, fotos, die durch das lasersystem ermittelte fahrzeugkategorie und die achsenanzahl enthält. Der eintrag wird anschließend in der dazu vorgesehenen anwendung kontrolliert und es werden die von der kontrollstation gewonnenen daten mit jenen im zentralsystem abgeglichen. Festgestellt unstimmigkeiten (sog. mautzwischenfälle) werden automatisch ans zentralregister gesendet, wo diese sortiert und wiederholt überprüft werden. Bestätigte zwischenfälle werden auch als mietverstöße klassifiziert und weiter nach dem geltenden gesetz behandelt.