Testlauf der EETS-Anbieter

06. 01. 2023 |
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Myto cz

Ab dem 9. Januar 2023 ist im tschechischen elektronischen Mautsystem ein Probebetrieb von Bordgeräten EETS (im Folgenden OBE – EETS genannt) angelaufen. EETS steht für den Europäischen elektronischen Mautdienst, ein Instrument zur Verwirklichung der europäischen Interoperabilität, d. h. Fahrzeugbetreiber und/oder Fahrer können die Maut auf mautpflichtigen Straßen in der Europäischen Union im Rahmen eines einzigen Vertrags mit einem EETS-Anbieter und unter Verwendung eines einzigen Bordgerätes, nämlich OBE - EETS, entrichten.

Nutzer von Mautstraßen in der Tschechischen Republik, die sich zur Zahlung der Maut in der Tschechischen Republik für Nutzung von OBE - EETS des EETS-Anbieters entscheiden, sollten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des elektronischen Mautsystems, d.h. der ŘSD ČR, einer staatlichen Organisation, die Bordgeräte des tschechischen elektronischen Mautsystems (im Folgenden „OBU - SEM" genannt) zurückgeben und den Vertrag mit dem Betreiber SEM am Geschäftsstelle SEM (siehe Geschäftsstellen) beenden. Falls Fahrzeugbetreiber und/oder Fahrer die OBU-SEM nicht vor der ersten Nutzung des EETS - OBE zurückgeben, müssen sie die OBU - SEM in den Transportmodus versetzen, indem sie dies beim Kundenservice SEM (siehe Kontakte) oder bei der nächsten Geschäftsstelle SEM beantragen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass:

  • der Fahrzeugbetreiber und/oder -Fahrer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass im Fahrzeug auf mautpflichtigen Straßen im Gebiet der Tschechischen Republik nur ein Bordgerät, d.h. ein elektronisches Gerät, das die Mautvorschreibung ermöglicht, funktioniert.
  • Nutzer von Mautstraßen in der Tschechischen Republik, die Bordgeräte von EETS-Anbietern, d. h. OBE - EETS verwenden, müssen sich bei Problemen an den EETS-Anbieter wenden, der verpflichtet ist, für sie einen umfassenden Kundenservice sicherzustellen. An den Geschäftsstellen SEM und das Kundenservice SEM können diesen Nutzern keine Informationen über die Vertragsbedingungen der EETS-Anbieter oder über die Behebung von Problemen mit dem OBE - EETS vermittelt werden.
  • im Falle eines Ausfalls des Bordgeräts des EETS-Anbieters, d.h. des OBE - EETS, ist der Nutzer verpflichtet, die nächstgelegene Geschäftsstelle SEM aufzusuchen, um das Bordgerät SEM, d.h. die OBU - SEM, zu registrieren.