Der Eintritt in die Kundenzone des elektronischen Mautsystems in der Tschechischen Republik ist ab dem 1. 10. 2020 aufgrund des Gesetzes Nr. 250/2017 (Gbl.) über die elektronische Identifizierung (gem. der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (EIDAS)) für deutsche Frachtführer ausschließlich nur mittels sicherheitstechnischer Identifizierungsmittel im Einklang mit der eIDAS möglich.
Die Änderung betrifft sämtliche Frachtführer, die die Internet-Kundenzone des Mautsystems nutzen und in einem Land ansässig sind, welches mit dem Nationalen Identifizierungspunkt vernetzt ist.
Ab dem 1. 10. 2020 ist also der neue Anmeldemodus obligatorisch auch für alle deutschen Frachtführer. Ab diesem Datum werden sich die Nutzer ausschließlich nur mittels einer eID-Karte anmelden können (Personalausweis mit elektronischem Chip).
Weitere Informationen zur Einstellung der Anmeldung in die Kundenzone MYTO CZ mittels eIdentität finden Sie hier.