Registrierung von Fahrzeugen und ihrer Betreiber im Pre-Pay-Modus (Vorauszahlung)

Anleitungen zur Beantragung der Registrierung ins elektronische Mautsystem

Wie soll ich mich registrieren?

 

Im Pre-Pay-Modus (Vorauszahlung) kann das Fahrzeug an einer beliebigen Geschäftsstelle und auch über die Kundenzone registriert werden. Die Registrierung der Fahrzeuge bei den Geschäftsstellen erfolgt im Beisein des Kunden, welchem nach der Registrierung die Elektronischen Vorrichtungen (Bordgeräte) ausgegeben werden. Bei der Registrierung von Fahrzeugen außerhalb von Verkaufsstellen ist die persönliche Abholung des elektronischen Geräts an Verkaufsstellen aller Art erforderlich. Eine Bedingung der Ausgabe der Elektronischen Vorrichtung ist die Bezahlung der festgesetzten Kaution.

Für die Fahrzeugregistrierung im Elektronischen Mautsystem ist der Benutzer verpflichtet dem Systembetreiber gegenüber Angaben zu machen , die für die Fahrzeugregistrierung benötigt werden und den Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs vorzulegen. Der Fahrzeugbetreiber ist verpflichtet vor allem folgende Angaben zu machen:

  • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und den Staat, in welchem das Fahrzeug zugelassen ist,
  • die Fahrzeugkategorie im Sinne der gültigen Gesetzgebung, vor allem Anordnungen,
  • das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, die Achsenanzahl und die Emissionsklasse des Fahrzeugs,
  • Angabe über den Umstand, ob das Fahrzeug mit einer Vorrichtung oder Anpassung ausgestattet ist, welche die korrekte Funktion der Elektronischen Vorrichtung (des Bordgeräts) beeinträchtigen könnten, z.B. ob es eine metallbeschichtete Windschutzscheibe hat,
  • Bezeichnung oder Handelsname, event. Vor- u. Nachname des Fahrzeugbetreibers,
  • Bezeichnung oder Handelsname, event. Vor- u. Nachname des Fahrzeugbesitzers, sofern dieser nicht mit dem Fahrzeugbetreiber identisch ist,"
  • die E-Mail-Adresse des Fahrzeugbetreibers.


Der Anwender haftet für die Richtigkeit seiner Angaben und der vorgelegten Dokumente.