Vorgehensweise bei störungen, einem verlust oder diebstahl der elektronischen vorrichtung

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Diebstahl, verlust, vernichtung oder beschädigung der elektronischen vorrichtung

Im falle eines diebstahls, verlustes oder vernichtung der elektronischen vorrichtung ist der betreiber und/oder Lenker des fahrzeugs verpflichtet unverzüglich den diebstahl, verlust oder die vernichtung dem systembetreiber beim kundenzentrum anzuzeigen. Zwecks Identifizierung wird der betreiber und/oder lenker des fahrzeugs dem systembetreiber seinen vor- u. nachnamen oder handelsnamen oder die bezeichnung des fahrzeugbetreibers und das kennzeichen des fahrzeugs nennen. Der systembetreiber gibt die anzeige zum diebstahl, verlust oder zerstörung der elektronischen vorrichtung ins elektronische mautsystem ein und deaktiviert die elektronische vorrichtung nach dem empfang einer solchen mitteilung (anzeige).

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Falls die elektronische vorrichtung nach einem diebstahl oder verlust durch eine unberechtigte personen benutzt wurde

Falls die elektronische vorrichtung nach einem diebstahl oder verlust durch eine unberechtigte personen benutzt wurde, ist der fahrzeugbetreiber, welchem die elektronische vorrichtung zugeordnet ist, verpflichtet die maut in voller höhe nach den aufzeichnungen im elektronischen mautsystem zu bezahlen für den zeitraum ab dem moment des diebstahls oder verlustes bis zur eingabe der Information über den diebstahl oder verlust ins elektronische mautsystem durch den systembetreiber.

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Falls die entwendete oder verlorengegangene elektronische vorrichtung an den systembetreiber zurückgegeben wird

Falls die entwendete oder verlorengegangene elektronische vorrichtung an den systembetreiber zurückgegeben wird, so wird dieser dem fahrzeugbetreiber die kaution erst nach der bestätigung der vollen funktionsfähigkeit der elektronischen vorrichtung durch eine autorisierte person zurückerstatten, oder (falls die zurückgegebene elektronische vorrichtung beschädigt ist) — nach der bestätigung einer autorisierten person dahingehend, dass die beschädigung nicht der fahrzeugbetreiber zu verantworten hat. Eine autorisierte person ist die wartungs- und reparaturstelle des systembetreibers und/oder das reparatur- u. Wartungscenter des herstellers der elektronischen vorrichtung.

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Der fahrzeugbetreiber und/oder der lenker sind verpflichtet situationen vermeiden

Der fahrzeugbetreiber und/oder der lenker sind verpflichtet situationen vermeiden, bei welchen es zum diebstahl, verlust, zerstörung oder beschädigung der elektronischen vorrichtung kommen kann.

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Wo sie weitere Informationen erhalten können

Sämtliche rechte und pflichten der fahrzeugbetreiber und fahrzeuglenker bei einem diebstahl, verlust, einer vernichtung oder beschädigung der elektronischen vorrichtung regeln die entsprechenden bestimmungen der allgemeinen geschäftsbedingungen des systembetreibers. Weitere funktionen hinsichtlich der elektronischen vorrichtung sind verfügbar:

  • auf dem webportal www.mytocz.eu in der sektion elektronische vorrichtung;
  • telefonisch bei der kunden-hotline +420 243 243 243.