Umregistrierung von Fahrzeugen angetrieben mit dem Kraftstoff CNG-BIO, die zu dem auch die EURO VI Norm erfüllen
Aufgrund der Novelle der Regierungsanordnung Nr. 240/2014 (Gbl.) wird im elektronischen Mautsystem ab dem 1. 1. 2021 die neue Emissionsklasse CNG / BIO E6 eingeführt. In diese Kategorie werden erdgas- oder biogasbetriebene Fahrzeuge zählen (ausschließlich oder in Kombination), die gleichzeitig auch die Abgasnorm EURO VI erfüllen. Eine Fahrzeugkategorie, die die Abgasnorm EURO VI erfüllt, wird somit in zwei Kategorien aufgeteilt - je nach Kraftstoffart.
Fahrzeuge, die bislang im elektronischen Mautsystem in der Emissionsklasse EURO VI registriert waren und die gleichzeitig die Bedingung erfüllen, dass sie mit Erdgas oder Biogas (Biomethan) angetrieben werden (ausschließlich oder in Kombination) — müssen eine Umregistrierung beantragen über einen an die E-Mail cngbio@czechtoll.cz zusandten Antrag (bei Fahrzeugen der Kategorie M2 und M3 (die in der Tschechischen Republik gemeldet sind) erfolgt die Umregistrierung automatisch).
Betreiber, die den Modus der im vorhinein bezahlten Maut nutzen, können die Umregistrierung allein bei einer beliebigen Vertriebs- (Distributions-) oder Kontaktstelle vornehmen — und zwar durch Rückgabe des Bordgeräts (Beendigung der Registrierung) und Herausgabe des Bordgeräts (Neuregistrierung).
Bei Fahrzeugen, die die Abgasnorm EURO VI erfüllen, bei denen später ein Umbau für die Kraftstoff eErdgas oder Biomethan (Biogas) erfolgt (ausschließlich oder in Kombination) - muss im Mautsystem eine vollständige Umregistrierung vorgenommen werden. Dies bedeutet eine Aufhebung der derzeitigen Fahrzeugregistrierung und die Vornahme einer Neuregistrierung mit neuen Parametern (diese Änderung ist mit Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil IIzu belegen („großer Fahrzeugbrief“). Dies gilt für den Modus der im vorhinein, wie auch im nachhinein bezahlten Maut.
Die Parameter der neu entstandenen Fahräugkategorie beziehen sich auf Fahrzeuge, die:
- emissionsnormen der EURO VI erfüllen und gleichzeitig
- in der Spalte P.3 in der Zulassungsbescheinigung haben diese eine der folgenden Abkürzungen angegeben:
- NG, CNG, LNG, D-CNG, BIO-METHAN (Biogas), METHAN, ERDGAS NG, METANO, NM+CNG, BA+CNG, NM+LNG, BA+LNG
Der Umregistrierungsantrag muss folgendes enthalten:
- eine Aufstellung amtlicher Kennzeichen jener Fahrzeuge, die Anspruch darauf haben einer neuen Emissionsklasse zugeordnet zu werden
- im E-Mail-Anhang der Zulassungsbescheinigung Teil II („großer Fahrzeugbrief“) der betreffenden Fahrzeuge
Dynamische Masseänderung
Ab dem 1. 1. 2021 wird im Mautsystem die dynamische Änderung der Massekategorie eingeführt, was bedeutet, dass sich die Zuordnung des Fahrzeugs in eine Massekategorie in Abhängigkeit von der Ankoppelung / Abkoppelung von Anhängefahrzeugen zum jeweiligen Fahrzeug ändert. Der Mautsatz für die konkrete Fahrt wird also von der aktuellen Masse des Fahrzeugs / Fahrzeugzugs zum Zeitpunkt der Fahrt abgeleitet.
Die dynamische Veränderung der Massekategorie wird angewendet in Abhängigkeit von:
- der registrierten zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs (Parameter F.2 „im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse“ in der Zulassungsbescheinigung),
- der registrierten Grundanzahl (Basisanzahl) der Achsen (Parameter L in der Zulassungsbescheinigung) und
- der aktuellen Anzahl der Achsen zum Zeitpunkt der Fahrt.
Die konkrete Ausführung einer dynamischen Masseänderung wird von der Fahrzeugkategorie abhängen:
- Für Fahrzeuge der Massekategorie (3,5t;7,5 t) kommt bei der Bewertung von Mautereignissen der Mautsatz der höheren Massekategorie zur Anwendung, d.h. <7,5 t;12 t), falls das registrierte (angemeldete) Fahrzeug hinter sich ein Anhängefahrzeug mit zwei oder mehr Achsen ankoppelt.
- Bei Fahrzeugen der Massekategorie <7,5 t;12 t) kommt bei der Bewertung von Mautereignissen der Mautsatz der höheren Massekategorie zur Anwendung, d.h. ≥12 t, falls das registrierte (angemeldete) Fahrzeug hinter sich ein Anhängefahrzeug mit zwei oder mehr Achsen ankoppelt.